Die 12 Gebote für Chorsänger 1-3

(die Highlights die jeden Dirigenten zur Weißglut treiben, und wie man sie vermeidet!)

 1.         Du sollst nicht zu spät kommen.

Wenn die Probe um 19.30 Uhr beginnt, dann bedeutet das, dass der Dirigent zu diesem Zeitpunkt mit der Arbeit beginnen will. Demzufolge sollten sie dann mit den Noten in der Hand an Ihrem Platz sitzen und alle sonstigen Hilfsmittel bereit haben. Also Mantel und Tasche verstaut, Notenständer aufgeklappt, Stift gespitzt.

Sollten Sie doch einmal zu spät kommen, dann ziehen Sie Ihren Mantel im Flur vor der Türe aus, nehmen die Noten und alles, was Sie in der Probe benötigen, in die Hand und gehen schnell und leise an Ihren Platz. Lange Entschuldigungen an den Dirigenten kosten nur Zeit und lenken ab. Die Begrüßung der Sitznachbarn sollte sich auf ein Nicken beschränken.

 2.         Du sollst vor der Probe auf’s Klo gehen.

Ja, ich weiß, das ist eine Binsen-Weisheit, eine Selbstverständlichkeit, aber es kommt trotzdem immer wieder vor, dass 15 min. nach Beginn der Probe oder Ende der Pause jemand aufsteht und sich kompliziert durch die Reihen wurschtelt, um auf die Toilette zu gehen. Wussten Sie eigentlich, dass man auch ohne momentanen Harndrang pinkeln kann? Versuchen Sie’s, dann können Sie relativ sicher sein, dass Sie während der Probe nicht müssen. Andernfalls könnte es ein gesundheitliches Problem sein. Und da könnte man auch einiges machen.

  3.         Du sollst Dein Handy vor der Probe ausschalten.

Das Handy ist ein absolutes „No go“  bei einer Chorprobe. Bei Veranstaltungen ist es sogar ein todeswürdiges Verbrechen, wenn man mittels alberner Klingeltöne eine wunderbare Piano-Passage in einem großartigen Konzert kaltblütig hin meuchelt. Ich plädiere in solchen Fällen für eine Steinigung mit zerknüllten Programmheften und Schuhen. Außerdem sollte der betreffende Idiot zur Rückzahlung des Ticketpreises an sämtliche Konzertbesucher verdonnert werden. So!!! Eine Ausnahme bei der Handyfrage in der Probe sollten nur absolute Notfälle sein (z.B. Notarzt / Feuerwehr in Rufbereitschaft oder ein schwer erkrankter Angehöriger) und selbstverständlich sollte der  Dirigent informiert und einverstanden sein.